Fahrordnung Ottensheim

Veröffentlicht von OÖ Kanuverband am

Die Fahrordnung für die Regattastrecke Ottensheim wurde adaptiert (bzw. einige Punkte präzisiert). Im Anhang die aktualisierte Version, sowie ein Schreiben des Präsidenten des RVLO.

Generell gilt: Unabhängig der veröffentlichten Fahrordnung des RVLO gelten die grundsätzlichen Regeln der öffentlichen Wasserstraße und des Fahrens auf Sicht. Die Fahrordnung des RVLO kann auf einer öffentlichen Wasserstraße nur eine Empfehlung unter uns Ruderern und Kanuten sein. Es kann aber trotzdem ein Hindernis auch innerhalb der Regattastrecke sein welches zu einem Unfall führen könnte. Ein unkontrolliertes Fahren im Renntempo über 2000 m ohne ab und zu auch die freie Strecke zu kontrollieren ist daher gefährlich und kann zu Unfällen führen. Hier kann diese Empfehlung des RVLO eben nur eine Empfehlung sein und setzt eine gewisse Eigenverantwortung auch innerhalb der ballonierten Regattabahnen nicht außer Kraft.

Kategorien: Allgemein

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